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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 118/98   

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https://dejure.org/1999,6837
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 118/98 (https://dejure.org/1999,6837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.1999 - L 16 KR 118/98 (https://dejure.org/1999,6837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - L 16 KR 118/98 (https://dejure.org/1999,6837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Erbringung von Sozialleistungen durch einen Leistungsträger aufgrund gesetzlicher Vorschriften ; Erstattungspflicht des zur Leistung verpflichteten Leistungsträger gegenüber dem vorläufig Leistenden; Erbringung vorläufiger Leistungen bei ungeklärter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Selbständiger - zuständiger Kostenträger - Krankenkasse - Rentenversicherungsträger

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 37/93

    Selbständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeitsrente aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 118/98
    Diese Aufgabe hat sie nur in dem Umfang zu übernehmen, soweit ihr eigener Zuständigkeitsbereich reicht (BSG SozR 3-5765 § 1 Nr. 1 S. 3).

    Als selbständiger Unternehmer genießt F. keinen Schutz gegen den Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit (BSG SozR 3-5765 § 1 Nr. 1 S. 3).

  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Behandlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 118/98
    Der Erstattungsanspruch der Klägerin ist auch innerhalb der Jahresfrist des § 111 Satz 1 SGB X angemeldet worden, da die hier streitige Leistung eine einheitliche darstellt und der Lauf der Jahresfrist daher erst mit Ende der Maßnahme im Dezember 1995 beginnen konnte (zum Problem des maßgeblichen Ereignisses für den Fristbeginn vgl. BSG, Urt. v. 23.02.1999 - B 1 Kr 6/97 R -).
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 118/98
    Aus dem Sinnzusammenhang der Regelung des § 10 SGB VI i.V.m. den Bestimmungen der §§ 7 RehaAnglG und 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI folgt, dass der Rentenversicherungsträger Rehabilitationsleistungen mit dem Ziel zu erbringen hat, seine sonstige Einstandspflicht - Rentenzahlung - abzuwenden (BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1 S. 5; BSG, Urt.v. 12.09.1990 - 5 RJ 42/89 - Umdr. S. 7).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 42/89

    Sozialtherapeutisches Übergangswohnheim - Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 118/98
    Aus dem Sinnzusammenhang der Regelung des § 10 SGB VI i.V.m. den Bestimmungen der §§ 7 RehaAnglG und 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI folgt, dass der Rentenversicherungsträger Rehabilitationsleistungen mit dem Ziel zu erbringen hat, seine sonstige Einstandspflicht - Rentenzahlung - abzuwenden (BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1 S. 5; BSG, Urt.v. 12.09.1990 - 5 RJ 42/89 - Umdr. S. 7).
  • LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13

    Reha vor Rente, versichertes Erwerbsleben, Wiedereingliederung

    Auf Urteile des BSG vom 14. Dezember 2006 (B 4 R 19/06 R) und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1999 (L 16 KR 118/98) wurde verwiesen.

    Der Senat teilt nach alledem auch nicht die von der Beklagten zitierte Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 13. Dezember 1999, Az. L 16 KR 118/98, dass aus dem Sinnzusammenhang der Regelung des § 10 SGB VI in Verbindung mit den Be-stimmungen der § 7 RehaAnglG (Vorrang der Rehabilitation vor Rente; nunmehr Vorrang von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 8 Abs. 2 SGB IX) und 9 Abs. 1 S. 2 SGB VI folge, dass der Rentenversicherungsträger Rehabilitationsleistungen mit dem Ziel zu erbringen habe, seine sonstige Einstandspflicht - Rentenzahlung - abzuwenden, die Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen also dann ausscheide, wenn eine Wiedereingliederung in das versicherte Erwerbsleben nicht wahrscheinlich sei und damit die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nicht abgewendet werden könne.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 10 RJ 165/04

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zur Busfahrerin -

    Aus dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1999 (L 16 KR 118/98) könne die Beklagte nichts zur Stützung ihrer Auffassung ableiten.
  • SG Augsburg, 26.06.2008 - S 3 R 70/07

    Versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Es ist dem LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.12.1999, L 16 KR 118/98) in seiner Auffassung zu folgen, dass diese Regelung einschränkend dahin ausgelegt werden muss, "dass nur solchen Erwerbsminderungen begegnet werden soll, die der zukünftigen Ausübung einer versicherten Tätigkeit entgegenstehen und mit diesem Ziel vom Rehabilitanden in Anspruch genommen werden".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2005 - L 10 RI 165/04
    Aus dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1999 (L 16 KR 118/98) könne die Beklagte nichts zur Stützung ihrer Auffassung ableiten.
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